Ein Begriff aus der Eigentümergemeinschaft.
Wollen Eigentümer einzelne Teile (Wohnungen, Gewerbeeinheiten ) ihrer Immobilie verkaufen, so ist dieses nur möglich, wenn vorher auf der Grundlage einer Bescheinigung über die Abgeschlossenheit, die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung, separates Wohnungseigentum gebildet wurde.
Das Wohnungseigentümergesetz schreibt vor, dass zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung vorliegen muss. Eine Abgeschlossenheit ist somit die Voraussetzung um separates Eigentum zu bilden, um es dann auch später einzeln verkaufen zu können, um eine eigenes Grundbuchblatt (dazu später) zu bilden.
Die Abgeschlossenheit einer Wohnung ist in den Bauzeichnungen nachzuvollziehen.
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