Gerade beim #Immobilienkauf müssen #Kaufinteressenten alles wissen.
Wir etwas bewußt verschwiegen, spricht man von #Arglist. Das kann sogar zur #Rückabwicklung des #Kaufvertrages führen, da mann bewußt jemanden #täuscht -s. §123 BGB!
Eine ausdrückliche #Pflicht besteht nur, wenn der #Kaufinteressent direkt fragt und der #Verkäufer dann behauptet, er könne dazu nichts sagen. Anders ist es, bei #Mängeln. welche nicht sichtbar, aber bekannt sind -wie z.B. #Schwamm oder #Hausbock.
Darum am besten immer einen #Profi fragen!
#Fragen rund um den #Immobilienverkauf? Dann meldet euch: www.petra-arnhold-immobilien.de