#Baulasten können vielfältig sein und sind öffentliche #Lasten. Diese sind im #Baulastenverzeichnis, nicht im #Grundbuch zu finden. Diese können vielfältig sein, #Leitungen, #Wegerechte, #Grenzbebauungen. Bei Grenzbebauungen müssen bei #Grundstückseigentümer zustimmen. Manche #Dinge werden zusätulich im #Grundbuch gesichtert.

Bei alten #Grundstücken ist es möglich, dass gerade öffentliche Baulasten nicht bekannt sind, darum ist es immer besser. einen entsprechenden #Auszug abzufordern.

Fragen – immer los!!