Der #Bebauungsplan ist ein #Regelwerk, das die bauliche und sonstige Nutzung eines genau abgegrenzten Teils einer #Gemeinde definiert. Ob es überhaupt einen Bebaungsplan gibt, erfährt man beim zuständigen #Bauamt, oder oft wird dieser auch auf der örtlichen #Webesite unter #Baurecht veröffentlicht. Natürlich kann man diesen auch im Bauamt einsehen.

Aus dem Bebauungsplan ergibt sich die Art der baulichen #Nutzung, bzw. was genau, wo (Baufeld) wie und in welcher #Höhe, #Größe usw. errichtet werden darf. Hier ist auch festgelegt, ob man z.B. die #Immobilie dauerhaft bewohnen darf (Reines wohnen), oder mit Ferienwohnen (allgemeines Wohnen) oder eine gemischte Nutzung – z.B. mit #Gewerbe. Auch Einzeln ist das jeweils möglich. Oft wird auch geregelt, wie der #Zaun zu gestalten ist, oder ob #Klinker, Holzauweise …gestattet sind. Hier gibt es immer eine genaue #Legende.

Sofern kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den #Vorschriften über den Innenbereich(§34 BauGB)oder den Außenbereich (§ 35 BauGB). Um Unklarheiten von vornherein zu vermeiden, empfiehlt sich im Vorfeld eine Bauvoranfrage.