#Verwalter der #Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kümmern sich um die #Belange des #Gemeinschaftseigentums. Dieser ist laut #Gesetz vorgeschrieben und wird durch einen #Beschluß der #Wohnungseigentümer, mit einem entsprechenden #Verwaltervertrag, bestellt. Die Erstbestellung erfolgt bereits in der #Teilungserklärung. Möchte man einen anderen Verwalter, kann man nach #Ablauf des #Vertrages einen neuenVerwalter suchen. Oft wird diese #Stelle mehrfach ausgeschrieben.
Die #Aufgaben und #Befugnisse des Verwalters sind in § 27 Abs. I WEG im Innenverhältnis gegenüber den Wohnungseigentümern und der #Gemeinschaft und in § 27 Abs. II WEG als #Vertretungsmacht nach außen gegenüber #Dritten detailliert geregelt.
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