Grundstücks- und #Immbolienkäufe / Verkäufe müssen laut #Gesetz notariell beurkundet werden. Hierfür ist ein #Notar zuständig.

Notare sind unabhängige und unparteiische #Betreuer derjenigen Person, welche die #Beurkundung beautragen. Außerdem sind sie #Volljuristen. In einigen #Bundesländern dürfen sie nur als Notare tätig sein, in anderen auch mit als #Rechtsanwälte. In diesem Fall müssen Notare aber darauf hinweisen.

Wird der Notar mit einer Beurkundung beauftragt, ist er  verpflichtet, den #Willen der Beteiligten zu erforschen, und alle, vor allem unerfahrene, über die rechtliche #Tragweite des #Geschäfts zu belehren, sowie ihre #Erklärungen klar und unzweideutig in der #Niederschrift wiederzugeben.

Notare unterliegen der Aufsicht des #Präsidenten des örtlichen #Landgerichts.

Sie erstellen Urkunden, deren Inhalt Beweiskraft haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Wird eine #Geldschuld notariell anerkannt, kann derjenige, zu dessen Gunsten die Schuld anerkannt wird, sofort aus der Urkunde zwangsvollstrecken, ohne dass er zuvor einen gerichtlichen Zahlungstitel erwirken müsste. Wird eine  Grundschuld beurkundet und ins #Grundbuch eingetragen, kann der Grundschuldgläubiger aus der Urkunde die Vollstreckung betreiben, ohne vorher seine #Forderung gerichtlich feststellen lassen zu müssen. Die notarielle #Urkunde steht damit einem gerichtlichen Urteil gleich.

Für Fragen stehe ich Euch wieder gern zur Verfügung: www.petra-arnhold-immobilien.de