Beim Kauf einer Eigentumswohnung, gilt die Wohnung als Teil-, sprich Sondereigentum. Das ist natürlich auch für Geweberäume möglich. Welcher Anteil und welche Nutzung genau, wird in der Teilungserklärung und der Abgeschlossenheitserklärung, welche zwingend erforderlich ist, klar geregelt. Alles, was kein Sondereigenum ist, ist somit Gemeinschaftseigentum.

Flächen, welche mit dem Grund und Boden verankert sind, wie PKW-Stellflächen und Terrassen sind in der Regel kein Sondereigentum. Hier erwirbt man ein Sondernutzungsrecht!