Von einer Eigentümergemeinschaft spricht man bereits, wenn einem #Paar ein #Haus gemeinsam gehört. Das hat aber nichts mit der klassischen Wohungseigentümergemeinschaft zu tun.

In der #Regel trifft man aber beim #Kauf einer #Eigentumswohnung auf diesen #Begriff, da man mit den anderen #Eigentümern eine #Gemeinschaft bildet. Hier kauft man die #Wohnung als #Sondereigentum (hierzu später ein anderer Beitrag) und entscheidet mit den anderen Eigetnümern über das #Gemeinschaftseigentum, wie z.B. #Gebäudehülle oder #Grundstück. Hierzu gibt es ein eigenes #Gesetz, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Hier wird man automatisch (verpflichtend) #Mitglied. Will man das nicht, muss man seine Wohnung wieder verkaufen.

Fragen rund um die #Immobilie. Ich freue mich darauf!

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